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Ortsplanungsrevision



Ortsplanungsrevision
Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Ortsplanung

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 5. Juli 2011 mit Beschluss Nr. 615 in Anwendung von Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die an der Gemeindeversammlung vom 9. November 2010 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. 
 
 
Die genehmigten Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss (RB) liegen ab Freitag, 22. Juli 2011 während 30 Tagen auf der Stadtkanzlei Maienfeld auf und können während der Schalteröffnungszeiten eingesehen werden auch sind diese Unterlagen untenstehend aufgeführt und können herunter geladen werden.  
 
 
Maienfeld, 18. Juli 2011                                                                                Der Stadtrat
 
 
 
 


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