Bürgergemeinde Maienfeld
Die Bürgergemeinde Maienfeld besteht aus den in der Stadt Maienfeld wohnhaften Ortsbürgern beiderlei Geschlechts. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Bürgergemeinde steht im Rahmen des kantonalen Rechts die Selbstverwaltung zu. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erlässt sie die erforderlichen Vorschriften. In den Wirkungskreis der Bürgergemeinde fallen insbesondere folgende Aufgaben: - Die Aufnahme ins Bürgerrecht
- Die Verwaltung des bürgerlichen Vermögens und der Stiftungen
- Die Veräusserung, Verpfändung und dauernde Belastung des in ihrem Eigentum stehenden Vermögens
- Die Zustimmung zur Veräusserung, Verpfändung und dauernden Belastung von Grundstücken, welche schon am 01.09.1874 zum Nutzungsvermögen der Stadt gehört haben oder als Realersatz für solche Grundstücke erworben worden sind
- Die Mitwirkung bei der Verfügung über Mittel aus dem Bodenerlöskonto nach Massgabe der kantonalen Gesetzgebung
- Die Festsetzung der Taxen für den Mitgenuss am Nutzungsvermögen der Stadt
Der Bürgerrat ist das Vollziehungs- und Verwaltungsorgan der Bürgergemeinde. Der Bürgerrat besteht aus sieben Mitgliedern und zwei Stellvertretern. Er setzt sich aus den bürgerlichen Mitgliedern des Stadtrates zusammen. Wenn die Anzahl nicht sieben beträgt, so wird er mit den bürgerlichen Stellvertretern des Stadtrates, in der Reihenfolge, der an den ordentlichen Wahlen erhaltenen Stimmen ergänzt. Der Anteil der Ortsbürger an der Gesamtbevölkerung der Stadt Maienfeld beträgt zur Zeit 27%. Download Organigramm Bürgergemeinde
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