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Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung ist für die Antragstellung, Bearbeitung und Umsetzung der Beschlüsse des Stadtrates zuständig. Sie verfügt im Rahmen des Organisationsreglementes über ausgewählte Entscheidkompetenzen. Dazu erhält sie die notwendigen finanziellen Befugnisse. Vorsitzender der Geschäftsleitung ist der Stadtpräsident.

Die Geschäftsleitung orientiert den Stadtrat periodisch und in geeigneter Form. Dem Stadtrat steht ein uneingeschränktes Informationsrecht zu.

Die Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus: Stadtpräsident, Stadtschreiber, Bauamtsleiter und Betriebsleiter des Zweckverbandes Falknis.

Entscheide der Geschäftsleitung bedürfen der Einstimmigkeit.

Angelegenheiten von untergeordneter Bedeutung kann die Geschäftsleitung der Verwaltung zur
selbständigen Erledigung überlassen.

Der Stadtrat regelt die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsleitung in einem Organisationsreglement.

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Geschäftsleitung
Balatrain 1
7304 Maienfeld
stadtverwaltung@maienfeld.ch

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