Kopfzeile

Inhalt

Zusammensetzung

Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie konstituiert sich selbst.

Aufgaben

Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Rechnungs- und Geschäftsführung sämtlicher Gemeindeämter und allfälliger Sonderkassen. Sie hat der Gemeindeversammlung schriftlichen Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.

Mit der Rechnungsprüfung kann die Geschäftsprüfungskommission einen Revisionsexperten betrauen.

Die Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission wird in einem Gesetz geregelt.

Über Feststellungen untergeordneter Natur kann die Geschäftsprüfungskommission dem Stadtrat einen besonderen Bericht erstatten.

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt