Willkommen auf der Website der Gemeinde Maienfeld



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Stadt. In der Gemeindeversammlung üben die stimmberechtigten Einwohner die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte aus.

Zur Gemeindeversammlung haben grundsätzlich nur stimmberechtigte Personen zutritt. Der Stadtrat kann Ausnahmen gestatten.

Aufgaben:Die Gemeindeversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten, die durch die Stadtverfassung, durch Gemeindegesetze oder durch kantonales oder eidgenössisches Recht in ihre Zuständigkeit gestellt sind.
  1. Wahl des Stadtrates
  2. Wahl des Stadtpräsidenten und des Stadthalters
  3. Wahl des Primarschulrates
  4. Wahl der Geschäftsprüfungskommission
  5. Wahl der Delegierten für die Bestellung des Bezirksgerichtes
  6. Erlass und Abänderung der Verfassung und der Gemeindegesetze
  7. Genehmigung des Voranschlages, der Gemeinderechnung und Festzsetzung des Steuerfusses
  8. Verkauf von Grundstücken und Abschluss von Baurechtsverträgen, vorbehalten bleiben die Rechte der Bürgergemeinde
  9. Beteiligung an Gemeindeverbänden
  10. Bewilligung von Ausgaben und Aufwendungen, welche im Voranschlag nicht vorgesehen sind und die die finanziellen Kompetenzen anderer Organe übersteigen
  11. Festsetzung der Entschädigung des Stadtrates
  12. Erteilung von Konzessionen und Abschluss wichtiger Verträge
  13. Aufnahme von Anleihen und Eingehen von Bürgschaften
  14. Oberaufsicht über die gesamte Stadtverwaltung
Kompetenzen:Jede ordnungsgemäss einberufene Gemeindeversammlung ist beschlussfähig.

Es darf nur über Verhandlungsgegenstände Beschluss gefasst werden, welche auf der ordnungsgemäss bekannt gegebenen Traktandenliste verzeichnet sind.
Voraussetzungen:Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähigen Schweizerbürger.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.

Nächste Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
8. Dez. 2010 20:00 Uhr Mehrzweckhalle Lust  

Letzte Gemeindeversammlungen:

Datum Lokalität Kontakt
24. Juni 2010 20:00 Uhr Mehrzweckhalle Lust  
8. Dez. 2009 20:00 Uhr Mehrzweckhalle Lust  
24. Juni 2009 20:00 Uhr Mehrzweckhalle Lust  
17. Feb. 2009 19:30 Uhr Mehrzweckhalle Lust  
13. Feb. 2009 19:30 Uhr Mehrzweckhalle Lust  
9. Dez. 2008 20:00 Uhr Mehrzweckhalle Lust  
25. Juni 2008 20:00 Uhr Mehrzweckhalle Lust  
7. Mai 2008 20:00 Uhr Mehrzweckhalle Lust  

Zeige alle vergangenen Einträge


Druck VersionPDF