Ort
Mehrzweckhalle Lust7304 Maienfeld
Informationen
- Voraussetzungen
- Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähigen Schweizerbürger.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.