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13. Dez. 2020

Informationen

Beschreibung
Voraussetzungen
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind die in der Gemeinde wohnhaften stimmfähigen Schweizerbürger.
Stimmfähig sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurden.

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Name
Botschaft zur kommunalen Volksabstimmung vom 13.12.2020 Download 0 Botschaft zur kommunalen Volksabstimmung vom 13.12.2020
Informationsschreiben der kommunalen Volksabstimmung vom Sonntag, 13.12.2020 (anstelle der Gemeindeversammlung vom 10.12.2020) Download 1 Informationsschreiben der kommunalen Volksabstimmung vom Sonntag, 13.12.2020 (anstelle der Gemeindeversammlung vom 10.12.2020)
Protokoll Abstimmungsresultate der kommunalen Volksabstimmung vom 13.12.2020 Download 2 Protokoll Abstimmungsresultate der kommunalen Volksabstimmung vom 13.12.2020