Die Gemeindeorganisation
Die Stadt Maienfeld ist eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft. Sie besteht aus den auf ihrem Gebiet wohnhaften Personen und bildet eine selbständige Gemeinde des Kantons Graubünden.
Recht der Selbstverwaltung Der Stadt steht in den Schranken der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons das Recht der Selbstverwaltung zu. Die Stadt organisiert sich selbst durch den Erlass einer Verfassung, der nötigen Gesetze, Verordnungen und Reglemente. Die Stadt wendet ihre Erlasse in Ausübung ihrer Verwaltungsbefugnisse und ihrer Polizeigewalt an. Die Stadt übt in den Grenzen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Hoheit über alle auf ihrem Gebiet befindlichen Personen und Sachen aus. Die Organe der Stadt sind: - Gemeindeversammlung
- Stadtrat
- Stadtpräsident
- Geschäftsprüfungskommission
- Schulrat
- Kommissionen
Befugnisse der Gemeindeversammlung Die Gemeindeversammlung entscheidet in allen Angelegenheiten, die durch die Stadtverfassung, durch Gemeindegesetze oder durch kantonales oder eidgenössisches Recht in ihre Zuständigkeit gestellt sind. Der Gemeindeversammlung stehen folgende Befugnisse zu: - Wahl des Stadtrates
- Wahl des Stadtpräsidenten und des Statthalters
- Wahl des Primarschulrates
- Wahl der Geschäftsprüfungskommission
- Wahl der Delegierten für die Bestellung des Bezirksgerichtes
- Erlass und Abänderung der Verfassung und der Gemeindegesetze
- Genehmigung des Voranschlages, der Gemeinderechnung und Festsetzung des Steuerfusses
- Verkauf von Grundstücken und Abschluss von Baurechtsverträgen, vorbehalten bleiben die Rechte der Bürgergemeinde
- Beteiligung an Gemeindeverbänden
- Bewilligung von Ausgaben und Aufwendungen, welche im Voranschlag nicht vorgesehen sind und die die finanziellen Kompetenzen anderer Organe übersteigen
- Festsetzung der Entschädigung des Stadtrates
- Erteilung von Konzessionen und Abschluss wichtiger Verträge
- Aufnahme von Anleihen und Eingehen von Bürgschaften
- Oberaufsicht über die gesamte Stadtverwaltung.
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| Das Organigramm der Stadtverwaltung zum Drucken OrganigrammBetriebsorganisationVerwaltung_Stand_13.03.2012.pdf (10.3 kB) |