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Gemäss Art. 1 der Verordnung über die Erhebung einer Hundesteuer ist für jeden über 3 Monate alten Hund, welcher auf Gebiet der Stadt Maienfeld gehalten wird, eine Steuer zu entrichten. 

Seit dem Jahre 2007 müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Registrierung als Neuhundehalter ist bei der Stadtverwaltung vorzunehmen und die Registrierung der Hundedaten in einer Tierarztpraxis.

Hundehalter, die in der AMICUS-Datenbank registriert sind, erhalten automatisch eine Rechnung für die Hundesteuer. Diese beträgt CHF 120.00 für den ersten Hund und CHF 240.00 für jeden weiteren, im gleichen Haushalt gehaltenen Hund.

Die Hundesteuer wird jeweils im ersten Quartal des laufenden Jahres durch die Stadtverwaltung in Rechnung gestellt.

Sämtliche Änderung wie Adresse, Verkauf, Tod eines Hundes sind bei der Stadtverwaltung (peter.ludescher@maienfeld.ch / Telefon 081 300 45 59) sowie der Datenbank AMICUS (info@amicus.ch / Telefon 0848 777 100) zu melden.

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