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Für alleinerziehende Elternteile mit Wohnsitz in der Gemeinde, denen die gerichtlich oder vertraglich vereinbarten Unterhaltsbeiträge für Kinder nicht regelmässig ausbezahlt werden, bevorschussen wir ausbleibende Alimentenzahlungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen zur Bevorschussung (u.a. Vermögens- und Einkommensgrenze) erfüllt sind. Die Kinderalimente können jeweils monatlich im Voraus bevorschusst werden, damit der Lebensunterhalt des Kindes sichergestellt werden kann. Die Frauenzentrale Chur leistet zudem Inkassohilfe.

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