Sie haben soeben die definitive Veranlagungsverfügung der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern erhalten?
Bitte beachten Sie folgende Punkte bzw. folgende Reihenfolge:
- Vergleichen Sie die Veranlagungsverfügung zuerst mit der Selbstdeklaration;
- Besprechen Sie die Veranlagungsverfügung mit Ihrem Treuhänder bzw. mit Ihrer Vertrauensperson;
- Bei weiteren Fragen bzw. Unklarheiten, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 081 300 45 54 | nadia.good@maienfeld.ch |