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Definitive Veranlagungsverfügung
Sie haben soeben die definitive Veranlagungsverfügung der ordentlichen Einkommens- und Vermögenssteuern erhalten?

Bitte beachten Sie folgende Punkte bzw. folgende Reihenfolge:
  • Vergleichen Sie die Veranlagungsverfügung zuerst mit der Selbstdeklaration;
  • Besprechen Sie die Veranlagungsverfügung mit Ihrem Treuhänder bzw. mit Ihrer Vertrauensperson;
  • Bei weiteren Fragen bzw. Unklarheiten, können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.

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