Kopfzeile

Inhalt

Für den ganzen Alpweg gilt ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit Ausnahmen gemäss Artikel 2 und 3 des Reglements für das Befahren des Alpweges der Gemeinden Jenins, Maienfeld und Fläsch.

Reglement für das Befahren des Alpweges der Gemeinden Jenins, Maienfeld und Fläsch

Falls Sie gemäss dem Reglment berechtigt sind eine Fahrbewilligung zu erhalten, füllen Sie bitte das Bestellformular aus.



Sie benutzen den Alpweg und die Parkplätze auf eigenes Risiko. Jegliche Haftung für Schäden am Fahrzeug wird ausgeschlossen.

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Bemerkung

Füllen Sie bitte das folgende Online-Formular aus.

Verfahren

Sie erhalten die gewünschte Fahrbewilligung in den nächsten Tagen mit Rechnung zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.