Kopfzeile

Inhalt

Anpassung des kantonalen Richtplans Im Bereich Energie – öffentliche Auflage als «E-Vernehmlassung» vom 12. April bis 30. Juni 2023

19. Mai 2023

Aufgrund der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und den sich abzeichnenden Veränderungen im Energiebereich hat das Amt für Raumentwicklung zusammen mit dem Amt für Energie und Verkehr ab 2018 den Bereich «Energie» des Kantonalen Richtplans gemäss Art. 9 Abs. 2 und Abs. 3 RPG grundlegend überarbeitet.

Der neue «Richtplan Energie» (KRIP-E) setzt die räumlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige und klimaangepasste Versorgung mit erneuerbarer und einheimischer Energie. Ein Schwerpunkt liegt darauf, mögliche Nutzungspotenziale für Wasser- und Windenergie in Graubünden unter sorgfältiger Interessenabwägung mit dem Landschafts- und Umweltschutz aufzuzeigen.

Die öffentliche Auflage des KRIP-E beginnt am 12. April 2023 und endet am 30. Juni 2023. Sie wird auf digitalem Weg, als sogenannte E-Vernehmlassung durchgeführt.

Sämtliche Unterlagen können unter dem Link «E-Vernehmlassung» heruntergeladen werden. Erklärvideos auf der Website führen Sie in die Benutzung der Plattform ein.

Die Einsichtnahme der ausgedruckten Auflagedokumente ist im Verwaltungsgebäude Sinergia, Ringstrasse 10, 7000 Chur zu den offiziellen Bürozeiten möglich (beim Empfang melden, 081 257 50 55).

Die schriftlichen Vorschläge und Einwendungen der Bevölkerung sowie interessierter Kreise können bis spätestens am 30. Juni 2023 eingegeben werden. Wir bitten Sie, Ihre Stellungnahme via die Website E-Vernehmlassung einzureichen.

Falls Sie Ihre Stellungnahme zusätzlich als PDF oder in Papierform einreichen, ist für uns Ihre Eingabe bei der E-Vernehmlassung massgebend. Im Ausnahmefall kann sie als PDF an info@are.gr.ch oder in Papierform dem Amt für Raumentwicklung, Ringstrasse 10, 7001 Chur, eingereicht werden.