Gemäss Art. 19 der Statuten der Bürgergemeinde Maienfeld wird das Protokoll der Bürgerversammlung vom 9. September 2024 vom 23. September 2024 bis am 23. Oktober 2024 auf der Stadtverwaltung Maienfeld (Balatrain 1) öffentlich aufgelegt. Weiter finden Sie das Protokoll untenstehend zum Download.
Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Protokoll der Bürgerversammlung innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Bürgerrat einzureichen. Diese werden an der nächsten Bürgerversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.
Sofern innert der vorerwähnten Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Protokoll der Bürgerversammlung als genehmigt.
Maienfeld, 19.09.2024 Der Bürgerrat
Zugehörige Objekte
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Protokoll BV 2024 - 09.09.2024_Homepage (PDF, 279.61 kB) | Download | 0 | Protokoll BV 2024 - 09.09.2024_Homepage |