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Stadtrat

Adresse: Rathaus , 7304 Maienfeld
Telefon: 081 300 45 50
Telefax: 081 300 45 60
E-Mail: stadtverwaltung@maienfeld.ch

Stadtrat
 


Bildlegende von links nach rechts (beginnend unten links): Max Leuener, Stadtpräsident; Luzi Nett, Stadtschreiber, Lorenz Tanner, Stadtrat; Flurina Wipf, Stadträtin; Ferdinand Feusi, Stadtrat; Barbara Bernhard, Statthalterin; Heinz Dürler, Stadtrat; Rudolf Niederer, Stadtrat


Aufgaben und Pflichten

Der Stadtrat ist die Verwaltungs- und Polizeibehörde der Stadt. Es stehen ihm alle Befugnisse zu, welche nicht durch eidgenössisches oder kantonales Recht oder durch einen Erlass von Stadt oder Kreis einem anderen Organ übertragen sind.

In die Pflichten des Stadtrates fallen insbesondere:

  • Verwaltung und Erhaltung des Gemeindevermögens
  • Erlass von Verordnungen gemäss den Beschlüssen der Gemeindeversammlung und Erlass von Reglementen
  • Die Handhabung des eidgenössischen und kantonalen Rechts sowie die Durchsetzung der Gemeindegesetze und Verordnungen und der Vollzug der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
  • Vorbereitung und Antragstellung der durch die Gemeindeversammlung zu behandelnden Geschäfte
  • Erstellung von Voranschlag und Gemeinderechnung
  • Der Entscheid über Führung von Rekursen und Prozessen sowie der Abschluss von Vergleichen oder Schiedsverträgen
  • Beschlussfassung über nicht budgetierte Ausgaben, soweit sie pro Jahr gesamthaft den zehnten Teil der budgetierten Vermögens- und Einkommenssteuer nicht überschreiten
  • Die Aufnahme von Darlehen
  • Erlass der Stellenpläne
  • Wahl und Anstellung von Beamten, Aushilfen und nebenamtlichen Mitarbeitern der Stadt, mit Ausnahme der Lehrkräfte und Kindergärtnerinnen.



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