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Der Stadtrat, die Geschäftsleitung und die Stadtverwaltung stehen für eine offene, transparente Kommunikation nach innen, wie nach aussen. Im Rahmen der Verfassungsrevision im Jahre 2013 wurde die Kommunikation neu organisiert und ausgebaut. Die bestehende Kommunikationsstrategie wurde gesetzlich wie reglementarisch verankert. Im Rahmen einer Bevölkerungsumfrage im Jahre 2017 wurde die Kommunikation der Stadtverwaltung von 91 % der Bevölkerung als gut / genügend beurteilt.

 

Folgende Massnahmen werden zur weiteren Optimierung der Kommunikation beschlossen bzw. sollen weiterverfolgt werden:

 

  • Die Digitalisierung der Auflageakten, insbesondere bei Gemeindeversammlungen und amtlichen Publikationen, wird weiter ausgebaut. Ziel soll sein, dass dort wo rechtlich zulässig, verwaltungsökonomisch sinnvoll und technisch mit einem vertretbaren Aufwand umsetzbar, möglichst alle Auflageakten auch digital aufgeschaltet werden.
  • Bei amtlichen Publikationen von Dritten (Region Landquart, GEVAG, Spitalregion) sind die für die jeweilige Organisation geltenden Publikationsrichtlinien einzuhalten.
  • Die Orientierungen über Verhandlungen und Beschlüsse des Stadtrates und der Geschäftsleitung werden quartalsweise auf unserer Homepage publiziert. Grundsätzlich werden alle Beschlüsse publiziert. Über Ausnahmen entscheidet der Stadtpräsident.
  • Mit der digitalen Aktenauflage von Baugesuchen ist zuzuwarten, bis das auf kantonaler Ebene geplante elektronische Baubewilligungsverfahren (voraussichtlich im Jahre 2023) eingeführt wird bzw. die derzeit unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig geklärt sind. Neben der Thematik Datenschutz sind auch baurechtliche, verfahrensrechtliche und organisatorische Fragen offen.
  • Bei Publikationen im Rahmen von Quartierplanverfahren gelten grundsätzlich die baurechtlichen und verfahrensrechtlichen Vorgaben der kommunalen und kantonalen Gesetzgebung. Die Quartierplanakten sollen grundsätzlich auch digital auf unserer Homepage aufgeschaltet werden. Der Stadtpräsident soll situativ entscheiden können, ob und wenn ja, welche Akten auch digital aufgeschaltet werden.
  • Die Informationspolitik an der Gemeindeversammlung soll weiter ausgebaut werden. Die bereits eingeführte Praxis, wonach an den Gemeindeversammlungen unter den Mitteilungen auch die geplanten Orientierungen bereits mit der Traktandenliste publiziert werden, soll weitergeführt werden. Generell soll an der Gemeindeversammlung offen und transparent orientiert werden.
  • Die Gemeindeversammlungsprotokolle sollen neben dem ordentlichen Auflageverfahren weiterhin anonymisiert auch auf der Homepage aufgeschaltet werden.
  • Über wichtige Themen sollen Orientierungsversammlungen durchgeführt werden. Über die Durchführung von Orientierungsversammlungen entscheidet der Stadtrat.
  • Die laufend aktualisierten Pendenzenlisten des Stadtrates und der Geschäftsleitung dienen einerseits als Führungsinstrument, andererseits aber auch als internes Kommunikationsmittel, welches über den Status der verschiedenen laufenden Projekte Auskunft gibt.
  • Das Tristram hat sich als zusätzliche Kommunikationsplattform etabliert und soll im bisherigen Rahmen weitergeführt werden. Dieses steht auch digital zur Verfügung.
  • Projekte, wie digitaler Marktplatz oder Infoboard im Verwaltungsgebäude werden verwaltungsintern geprüft (siehe auch Legislaturziele).
  • Die Medienarbeit läuft grundsätzlich über den Stadtpräsidenten. Er entscheidet zu welchen Themen, wann und wie die Medien aktiv oder passiv eingebunden werden. In Absprache mit dem Stadtrat werden bei speziellen Ereignissen unter Federführung des Stadtpräsidenten Medienkonferenzen durchgeführt.
  • Am Publikationsorgan Anschlagkasten (derzeit insgesamt 17 Anschlagkasten) soll, obwohl in der Bewirtschaftung aufwendig, festgehalten werden.
  • Die interne Kommunikation, so wie sie in den vorliegenden Dokumenten verankert ist, hat sich bewährt und soll im bisherigen Rahmen weitergeführt werden.
  • Im Zuge der Einführung der digitalen Geschäftsverwaltung (CMI) wurde auch die GPK eingebunden. Dieser werden die Protokolle und die Pendenzenlisten des Stadtrates, der Geschäftsleitung und der Baukommission laufend digital zur Verfügung gestellt.
  • Verwaltungsintern haben sich die regelmässigen Teamsitzungen als effizientes Kommunikationsmittel etabliert und bewährt.
  • Grundsätzlich ist der Stadtpräsident für die Kommunikation nach innen, wie nach aussen zuständig. Er entscheidet im Zweifelsfall ob und wenn ja, wie kommuniziert wird.

Als Ergänzung ist festzuhalten, dass das Öffentlichkeitsprinzip, welches gerne mit der Kommunikation in Verbindung gebracht wird, im Kanton Graubünden auf die kantonale Ebene beschränkt ist und grundsätzlich mit der Kommunikationsstrategie nichts zu tun hat. Das Öffentlichkeitsprinzip gilt grundsätzlich für die Behörden, Verwaltungen und Kommissionen des Kantons und die kantonalen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Nach dem Öffentlichkeitsprinzip hat jede Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Der Stadtrat sieht von einer diesbezüglichen gesetzlichen Regelung auf kommunaler Ebene ab.