Das Grundbuch der Stadt Maienfeld führt das Grundbuchamt Landquart. Es ist hauptsächlich zuständig in folgenden Angelelgenheiten:
Erichtung, Beurkundung (wenn vorgeschrieben) und Eintragung sämtlicher Verträge des immobiliarsachenrechtes bezüglich:
- Handänderungen infolge Kauf, Tausch, Schenkung, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft, Erbteilung, Baurecht usw.
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Parzellenteilungen und Parzellenvereinigungen
- Grundpfandrechte und Änderungen dazu
- Nutzungsordnungen sowie Nutzungs- und Verwaltungsreglemente
- Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte
- Dienstbarkeiten z.B. Fuss- und Fahrwegrechte, Baubeschränkungen, Wohnrechte, Nutzungsrechte usw.
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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