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Das Quellensteuerverfahren erfährt per 01.01.2014 verschiedene Neuerungen. So geht die Erhebung der Quellensteuer per 01.01.2014 von den Gemeinden auf den Kanton über.

Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden findet man weitere Informationen zu sämtlichen Neuerungen ab 01.01.2014 - so zum elektronischen Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM Quellensteuer); zu den neuen Quellensteuertarifen; zu den neuen Abrechnungsperioden; zu den neuen Abrechnungsterminen sowie zur Bezugsprovision.

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