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Als Schlichtungsbehörde besteht in jeder Region ein Vermittleramt. Dieses besteht aus einer Vermittlerin oder einem Vermittler sowie einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, welche vom Regionalgericht für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Das Vermittleramt ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in die Zuständigkeit einer spezialisierten Schlichtungsbehörde fallen (vgl. zum Ganzen Art. 45 ff. GOG).

Vermittleramt Landquart
Bahnhofplatz 2
Postfach 244
7302 Landquart