Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Steuern.
In der Stadt Maienfeld werden nachfolgende Steuern erhoben:
Ordentliche Steuern natürliche Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern)
Der Steuerfuss der Stadt Maienfeld beträgt 68 % der einfachen Kantonssteuer.
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer wird ohne Abzug von Schulden zu 0.5 ‰ des am Ende des Steuerjahres geltenden kantonalen Vermögenssteuerwertes berechnet.
Handänderungssteuer
Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2 % des Verkehrswertes (Kaufpreis).
Grundstückgewinnsteuer
Die Stadt Maienfeld erhebt 100 % der kantonalen Grundstückgewinnsteuer.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Keine
Quellensteuer
Zuständigkeit seit 01.01.2014: Kantonale Steuerverwaltung Graubünden Sektion Quellensteuer
Kirchensteuer
Evangelische Kirchgemeinde = 10 % der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kantonale Kirche = 3.5 % der einfachen Kantonssteuer
Katholische Kirchgemeinde = 15 % der einfachen Kantonssteuer
Öffnungszeiten
Auf telefonische Anfrage können auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten Termine vereinbart werden.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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Name | Download |
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