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Inhalt

Die Stadt Maienfeld ist eine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft. Sie besteht aus den auf ihrem Gebiet wohnhaften Personen.

Autonomie

Im Rahmen der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons steht der Stadt das Recht der freien Selbstverwaltung zu. Die Stadt übt in den Grenzen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die Hoheit über alle auf ihrem Gebiet befindlichen Personen und Sachen aus.

Aufgaben

Die Stadt besorgt die Aufgaben, die sich ihr zum Wohle der Allgemeinheit stellen. Sie fördert die kulturelle Entwicklung sowie die soziale und wirtschaftliche Wohlfahrt und erlässt die notwendigen Gesetze und Verordnungen.

Zu den Aufgaben der Stadt gehören, unter Vorbehalt des eidgenössischen und kantonalen Rechts, insbesondere folgende Bereiche:

  • Allgemeine Verwaltung
  • Öffentliche Sicherheit (Ruhe und Ordnung, Feuerwehrwesen, Zivilschutz)
  • Bildung (Volksschule und Kindergarten)
  • Kultur und Freizeit (Natur- und Denkmalschutz)
  • Gesundheitswesen (Gesundheitspolizei)
  • Soziale Wohlfahrt (Sozialhilfe)
  • Verkehr (Strassenwesen‚ Bauwesen)
  • Umwelt und Raumordnung (Ortsplanung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung‚ Abfallbeseitigung‚ Friedhofwesen‚ Umweltschutz)
  • Volkswirtschaft (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Stromversorgung, Tourismus, Gewerbe)
  • Finanzen und Steuern


Die Organe der Stadt sind:

  • die Gemeindeversammlung
  • der Stadtrat
  • die Geschäftsprüfungskommission

 

Erklärvideos zu Aufgaben und Prozessen in der Gemeinde