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Basierend auf dem Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz) und der Finanzverordnung der Stadt Maienfeld wird eine Finanzplanung geführt. Die Finanzplanung umfasst den gesamten Finanzhaushalt der Stadt und dient der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen. Die Finanzplanung wird vom Stadtrat im Sinne einer rollenden Planung jährlich überarbeitet und ist behördenverbindlich. Die Finanzplanung dient als Grundlage für die Erarbeitung des jährlichen Budgets und wird der Gemeindeversammlung einmal jährlich in orientierendem Sinne vorgelegt.