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Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.gr.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 08.45 bis 09.45 Uhr
Vom Dienstag bis Freitag vor dem Abstimmungstag ist die Urne zudem während den Schalterstunden auf der Stadtverwaltung aufgestellt.

Urnenstandort

Verwaltungsgebäude Balatrain 1

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Stadtverwaltung verlangt werden.

Brieflich abstimmen

Bei schriftlicher Abstimmung ist zu beachten:

  1. Füllen Sie die Stimm-/Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese im beiliegenden Stimmkuvert oder in einem privaten, neutralen Kuvert.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  3. Legen Sie das verschlossene Stimmkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben (oder in ein mit dem Vermerk "briefliche Stimmabgabe" versehenes neutrales Rücksendekuvert).
  4. Das Zustellkuvert ist der Post zu übergeben oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung (Balatrain 1) einzuwerfen. Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis spätestens um 09.45 Uhr des Abstimmungstages bei der Stadtverwaltung eintreffen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis fehlt
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Zustellkuvert verspätet eintrifft
  • das Zustellkuvert für die gleiche Wahl oder Abstimmung mehr Stimm- oder Wahlzettel als Stimmrechtsausweise enthält