Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.gr.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Elektronische Stimmabgabe (E-Voting)
Die Stimmberechtigten der Stadt Maienfeld können sich ab sofort für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Für die Nutzung von E-Voting ist eine einmalige Anmeldung erforderlich: www.gr.ch/e-voting/anmelden
Anmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungstag eintreffen.
Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht benötigt, die übrigen Unterlagen wie z.B. die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlagen werden elektronisch bereitgestellt.
Weitere Informationen und wichtige Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informationsplattform der Kantone: evoting-info.ch
Bei Fragen oder Unklarheiten sind wir gerne für Sie da:
081 300 45 50 / stadtverwaltung@maienfeld.ch
Urne Öffnungszeiten
Sonntag 08.45 bis 09.45 Uhr
Vom Dienstag bis Freitag vor dem Abstimmungstag ist die Urne zudem während den Schalterstunden auf der Stadtverwaltung aufgestellt.
Urnenstandort
Verwaltungsgebäude Balatrain 1
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Stadtverwaltung verlangt werden.
Brieflich abstimmen
Bei schriftlicher Abstimmung ist zu beachten:
- Füllen Sie die Stimm-/Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese im beiliegenden Stimmkuvert oder in einem privaten, neutralen Kuvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
- Legen Sie das verschlossene Stimmkuvert und den unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Zustellkuvert mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben (oder in ein mit dem Vermerk "briefliche Stimmabgabe" versehenes neutrales Rücksendekuvert).
- Das Zustellkuvert ist der Post zu übergeben oder in den Briefkasten der Stadtverwaltung (Balatrain 1) einzuwerfen. Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis spätestens um 09.45 Uhr des Abstimmungstages bei der Stadtverwaltung eintreffen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- der Stimmrechtsausweis fehlt
- die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
- das Zustellkuvert verspätet eintrifft
- das Zustellkuvert für die gleiche Wahl oder Abstimmung mehr Stimm- oder Wahlzettel als Stimmrechtsausweise enthält