Die letzte Gelegenheit zur Erfüllung der Oblig. Schiesspflicht besteht am
Samstag, 23. August 2025, 9.00 – 12.00 Uhr Schiessanlage St. Luzisteig
Munitionsausgabe: bis eine halbe Stunde vor Schiessende
Schiesspflicht 2025
Im 2025 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
- Dienstpflichtige welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben, längstens
jedoch bis zum Ende des Jahres in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
- Armeeangehörige welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr
schiesspflichtig.
Zur obligatorischen Schiessübung sind mitzubringen:
- das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten, das Dienstbüchlein, das Schiess-
büchlein oder der Militärische Leistungsausweis, die persönliche Dienstwaffe sowie der
Gehörschutz.
Maienfeld, August 2025 Die Stadtverwaltung