Das Grundwasser wird heute als Trinkwasserreservoir, für die Bewässerung sowie für thermische Zwecke genutzt. Bei der thermischen Nutzung wird dem Grundwasser für Heizzwecke Wärme entzogen oder für Kühlzwecke Wärme zugeführt. Dieser Eingriff hat negativen Einfluss auf das Grundwasser.
Werden immer mehr Grundwasserwärmepumpen in Betrieb genommen, nehmen sich diese gegenseitig das warme/kalte Grundwasser weg oder das Grundwasser wird unkontrolliert erwärmt oder abgekühlt. Jede Grundwasserfassung bzw. -rückgabe bedeuten zudem ein Risiko für das Grundwasser und somit für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung.
Der Grundwasserkörper soll nicht weiter zerstückelt werden. Die aktuellen Überlegungen sehen vor, von der Erteilung kleiner Konzessionen ganz abzusehen. Auch grössere Bewilligungen sollen restriktiv gehandhabt werden, immer mit dem Ziel, das Allgemeingut Grundwasser schonend und für breite Kreise langfristig nutzbar zu verwenden. Die thermische Nutzung des Grundwassers soll deshalb koordiniert geschehen und die Grundwasserhoheit bei der Stadt Maienfeld verbleiben.
Auszug Kantonsverfassung Art. 83 Abs. 2; Art. 121 Abs. 1 und Art. 119 Abs. 2 EG zum ZGB: „Das Grundwasser als öffentliches Gewässer befindet sich unter der Hoheit bzw. im Eigentum der Gemeinden“.
Der Stadtrat hat sich an seiner Sitzung vom 06.10.2025 eingehend mit dieser Thematik befasst und beschlossen, für die grundsätzliche künftige Regelung der Nutzung von Grundwasser die Schaffung eines neuen Gesetzes vorzuschlagen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist derzeit verwaltungsintern in Bearbeitung und soll der Gemeindeversammlung vom 23.06.2026 zur Genehmigung vorgelegt werden.
Um die künftige gesetzliche Regelung nicht zu unterlaufen, hat der Stadtrat ferner beschlossen, die Erteilung von entsprechenden Grundwasserkonzessionen für Wärmepumpenanlagen ab sofort bis zur beschlussfassenden Gemeindeversammlung vom 23.06.2026 temporär zu sistieren bzw. keine neuen Grundwasserkonzessionen mehr zu erteilen.
Mit dieser neuen Übergangsregelung wird die vom Stadtrat am 01.11.2021 festgelegte und ab dem 13.12.2021 (überarbeitet am 27.06.2025) publizierte Übergangsregelung aufgehoben.
Maienfeld, 22.10.2025 Der Stadtrat
Zugehörige Objekte
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| Übergangsregelung Grundwasserkonzessionen auf dem Gebiet der Stadt Maienfeld (PDF, 102.2 kB) | Download | 0 | Übergangsregelung Grundwasserkonzessionen auf dem Gebiet der Stadt Maienfeld |