Es sind Männer und Frauen mit Wohnsitz in der Stadt Maienfeld feuerwehrpflichtig. Der gleiche Grundsatz gilt für Ausländer mit Niederlassungs- und Jahresbewilligung.
Von in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten ist nur der eine Ehepartner feuerwehrpflichtig. In diesem Fall richtet sich die Dauer der Feuerwehrpflicht nach dem Alter des Hauptverdieners.
Im Jahre 2026 sind Einwohner der Jahrgänge 1980 – 2005 feuerwehrpflichtig. Wer aktiv Feuerwehrdienst leisten will, hat sich am Mittwoch, 3. Dezember 2025, 19:30 Uhr, persönlich in der Aula, Schulhaus Bündtli, Maienfeld, einzufinden. Zur Beantwortung allfälliger Fragen steht der Kommandant M. Hermann unter Tel.-Nr. 079 333 24 63 zur Verfügung.
Maienfeld, im November 2025
Herzlichen Dank für Ihr Interesse
Das Kommando