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Anpassung der Steuerfaktoren für die provisorischen Steuerrechnungen 2025

11. Dezember 2025

Im Januar 2026 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2025 in Rechnung gestellt.

Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2024.

Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2025 gegenüber der Steuerperiode 2024 stark verändert, kann beim Steueramt Maienfeld eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2025 beantragt werden.

Das Gesuch ist schriftlich per E-Mail oder in Papierform einzureichen und es sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2025 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2025 mitzuteilen.

Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.

 

Maienfeld, Dezember 2025                                                                  Steueramt Maienfeld

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