Öffentliche Auflage
In Anwendung von Art. 18 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Auflage bezüglich der 1. Quartierplanänderung Spitalgasse / Heidelberggässlein der Stadt Maienfeld statt.
Die Quartierplanänderung umfasst die Grundstücke Nr. 2520 und 2545 sowie teilweise die Grundstücke Nrn. 806, 552, 555, 556, 2421, 710 und 714. Mit der Änderung wird der Quartierplanperimeter zur Sicherung der Erschliessung erweitert. Die Erweiterung betrifft die Parzellen Nrn. 556, 714 und 2545. Des Weiteren wird der Perimeter bei den Parzellen Nrn. 555, 710 und 806 an die rechtsgültige Bauzonenabgrenzung angepasst.
Der Zweck der Quartierplanänderung ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine Bebauung durch die verschiedenen Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen individuell und angepasst an die Grundordnung erfolgen kann. Zudem wird die Erschliessung planungsrechtlich gesichert.
Auflageakten: - Quartierplanvorschriften 1. Änderung
- Bestandesplan 1:500, 1. Änderung
- Gestaltungsplan 1:500, 1. Änderung
Informative Unterlagen: - Planungsbericht 1. Änderung
- Rechtsgültiger Quartierplan
Auflagefrist: 13.03.2026 bis 13.04.2026 (30 Tage)
Auflageort / -zeit: während den Schalterstunden auf der Stadtverwaltung Maienfeld
Einsprachen: Gegen die Quartierplanänderung können Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht legitimiert sind, schriftlich und begründet bis am 13.04.2026 beim Stadtrat der Stadt Maienfeld Einsprache erheben.
Maienfeld, 13.03.2026 Stadtrat Maienfeld
Zugehörige Objekte
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| 1. Quartierplanänderung Spitalgasse Heidelberggässlein (PDF, 101 kB) | Download | 0 | 1. Quartierplanänderung Spitalgasse Heidelberggässlein |