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Die Stadt Maienfeld erhebt Kehrichtgrundgebühren für die Deckung der übrigen Kosten der Abfallentsorgung gemäss Reglement über die Wiederverwertung und die Entsorgung der Abfälle. Die Einwohnerinnen und Einwohner bezahlen zwei verschiedene Gebühren. Einerseits eine verbrauchsabhängige Gebühr für die Abfuhr von Kehricht und Sperrgut. Sie richtet sich gemäss dem Verursacherprinzip nach der bereitgestellten Menge und wird über die offiziellen Kehrichtsäcke und die Gebührenmarken erhoben. Andererseits die Grundgebühr, die zur Deckung der übrigen Kosten im Zusammenhang mit der Sammlung, dem Transport und der Behandlung der an den öffentlichen Sammelstellen anfallenden Abfälle erhoben wird.

Abfallentsorgung

Weitere Details finden Sie auf der Homepage unter: www.zweckverbandfalknis.ch
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