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Wir erteilen Ihnen gerne Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Steuern.

In der Stadt Maienfeld werden nachfolgende Steuern erhoben:

Ordentliche Steuern natürliche Personen (Einkommens- und Vermögenssteuern)
Der Steuerfuss der Stadt Maienfeld beträgt 70 % der einfachen Kantonssteuer.

Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer wird ohne Abzug von Schulden zu 0.5 ‰ des am Ende des Steuerjahres geltenden kantonalen Vermögenssteuerwertes berechnet.

Handänderungssteuer
Der Steuersatz der Handänderungssteuer beträgt 2 % des Verkehrswertes (Kaufpreis).

Grundstückgewinnsteuer
Die Stadt Maienfeld erhebt 100 % der kantonalen Grundstückgewinnsteuer.

Erbschafts- und Schenkungssteuer
Keine

Quellensteuer
Zuständigkeit seit 01.01.2014:  Kantonale Steuerverwaltung Graubünden Sektion Quellensteuer 

Kirchensteuer
Evangelische Kirchgemeinde = 10 % der einfachen Kantonssteuer
Evangelische Kantonale Kirche = 3.5 % der einfachen Kantonssteuer
Katholische Kirchgemeinde = 15 % der einfachen Kantonssteuer

Kontakt

Steueramt
Balatrain 1
7304 Maienfeld
Tel. 081 300 45 54
nadia.good@maienfeld.ch

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14.00 - 17.00 Uhr.
Auf telefonische Anfrage können auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten Termine vereinbart werden.

Personen

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Zugehörige Objekte

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