Die Stimmberechtigten der Stadt Maienfeld können am 28.09.2025 erstmals elektronisch abstimmen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung über www.gr.ch/e-voting/anmelden erforderlich. Für die Abstimmung vom 28.09.2025 läuft die Anmeldefrist am 03.08.2025 aus. Personen, welche sich noch nicht angemeldet haben und am 28.09.2025 E-Voting nutzen möchten, müssen diesen Anmeldetermin unbedingt einhalten.
Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden dafür nicht benötigt, die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlägen werden elektronisch bereitgestellt.
Weitere Informationen und wichtige Sicherheitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informationsplattform evoting-info.ch der Kantone.
Maienfeld, 04.07.2025 Die Stadtverwaltung
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