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E-Voting; elektronisches Abstimmen am 28.09.2025

3. Juli 2025

Die Stimmberechtigten der Stadt Maienfeld können am 28.09.2025 erstmals elek­tronisch abstimmen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige An­meldung über www.gr.ch/e-voting/anmelden erforderlich. Für die Abstimmung vom 28.09.2025 läuft die Anmeldefrist am 03.08.2025 aus. Personen, welche sich noch nicht angemeldet haben und am 28.09.2025 E-Voting nutzen möchten, müssen diesen Anmeldeter­min unbedingt einhalten.

 

Angemeldete Stimmberechtigte erhalten einen Stimmrechtsausweis mit allen notwendigen Angaben für die elektronische Stimmabgabe per Post. Stimm- und Wahlzettel werden da­für nicht benötigt, die Erläuterungen zu den Abstimmungsvorlägen werden elektronisch bereitgestellt.

 

Weitere Informationen und wichtige Sicher­heitshinweise zu E-Voting finden Sie unter www.gr.ch/e-voting oder auf der Informati­onsplattform evoting-info.ch der Kantone.

 

Maienfeld, 04.07.2025                                                                  Die Stadtverwaltung

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