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Eidgenössische Volksabstimmung Regierungs- und Grossratswahlen vom Sonntag, 14. Juni 2026

4. Juni 2026

Das Stimm- und Wahlmaterial ist den Stimmberechtigten zugestellt worden. Wer kein Stimm- und Wahlmaterial erhalten hat, kann dieses nur persönlich bei der Stadtverwaltung anfordern.

Bei der brieflichen Stimmabgabe muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben sein, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne am:

               Sonntag, 14. Juni 2026 von 08.45 - 09.45 Uhr

Diese befindet sich in der Empfangshalle des Verwaltungsgebäudes der Stadt (Balatrain 1).

Vorzeitige Stimmabgabe an der Urne

Von Dienstag, 09.06.2026 bis Freitag, 12.06.2026 kann im Gebäude der Stadtverwaltung (Balatrain 1) zu den Schalteröffnungszeiten vorzeitig abgestimmt werden.

Für Urnenabstimmung muss unbedingt der Stimmrechtsausweis vorgelegt werden.

Elektronische Stimmabgabe (E-Voting):

Stimmberechtigte, welche sich beim Einwohneramt bis am 19.04.2026 für E-Voting angemeldet haben, können die Stimme elektronisch abgeben. Die Standeskanzlei hat diesen Stimmberechtigen die notwendigen Zugangscodes zugestellt. Die elektronische Urne ist vom Montag, 18.05.2026, 12.00 Uhr bis Samstag, 13.06.2026, 12.00 Uhr, geöffnet.

Im Übrigen verweisen wir auf die Publikation auf der ersten Seite des Bezirks-Amtsblattes.

 

Maienfeld, Juni 2026                                                                      Der Stadtrat