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Gemeindeversammlungsprotokoll vom 23.06.2026 Auflage-, Einsprache- und Genehmigungsverfahren

9. Juli 2026

Gemäss Art. 27 und 28 der Stadtverfassung wird das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23.06.2026 vom 10.07.2026 bis am 10.08.2026 auf der Stadtverwaltung Maienfeld (Balatrain 1) öffentlich aufgelegt. Weiter wird das Protokoll anonymisiert auf der Homepage der Stadt Maienfeld (unter Neuigkeiten) aufgeschaltet.

 

Gemäss Art. 11 des Gemeindegesetzes des Kantons Graubünden sind Einsprachen gegen das Gemeindeversammlungsprotokoll innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Stadtrat einzureichen. Diese werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt und das Protokoll anschliessend genehmigt.

 

Sofern innert der vorerwähnten Frist keine Einsprachen eingehen, gilt das Gemeindeversammlungsprotokoll als genehmigt. An der nächsten Gemeindeversammlung ist eine Genehmigung nicht mehr notwendig bzw. gar ausgeschlossen. Die Gemeindeversammlung wird lediglich darüber informiert, dass keine Einsprachen gegen das Protokoll eingegangen sind und dieses somit als genehmigt gilt.

 

 

Maienfeld, 08.07.2026/LN                                                                        Der Stadtrat

 

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Protokoll GV 20260623 (anonymisierte Version) (PDF, 130 kB) Download 0 Protokoll GV 20260623 (anonymisierte Version)