Vorlage Nr. R-PGV.162 betreffend Düker Str. 87 – N13 Maienfeld
Gestützt auf Artikel 21b Absatz 2 des Rohrleitungsgesetzes (RLG; SR 746.1) wird das Projekt "Düker Str. 87 – N13 Maienfeld" (R-PGV.162) öffentlich aufgelegt.
1. Gesuchsteller/in
Ganeos AG, Bernerstrasse, Postfach 610, 8010 Zürich
2. Projekt
Im Rahmen eines ASTRA-Projektes werden u.a. die Unterführungen «Schuttiweg» und «Rossriet» ausgebaut, damit die Deponie Rinau für grössere LKWs zugänglich wird. Der Ausbau bedingt eine Absenkung des Strassenlaufs inner- und ausserhalb der Unterführungen um 1.0 m. Auf der jeweils süd-westlichen Seite der Unterführungen verläuft im Bereich der Strassenabsenkung die 22"-Gashochdruckleitung Strecke 87 der Ganeos AG.
Durch die Absenkung der Strassen unterhalb der Unterführungen entsteht für die Gashochdruckleitung eine Minderüberdeckung. Um der Rohrleitungssicherheitsverordnung (Art. 13 RLSV; SR 746.12) zu entsprechen, muss die Gasleitung an beiden Unterführungen auf einer Länge von jeweils ca. 22 m mittels eines Dükers tiefergelegt werden. Zusätzlich sollen insgesamt 8 detektierte KKS-Fehlstellen im Rahmen des Projektes saniert werden. Dies betrifft die KKS-Fehlstelle 336 nahe der Unterführung «Schuttiweg», welche punktuell repariert wird. Für die KKS-Fehlstellen 360-366 nahe der Unterführung «Rossriet», soll die komplette Isolation auf einer Länge von ca. 195 m ausgewechselt werden.
Die vom Projekt betroffenen Leitungsabschnitte liegen in der Stadt Maienfeld und durchqueren gemäss Zonenplan hauptsächlich Landwirtschaftszonen und Wald. Die Leitung verläuft parallel zur Autobahn A13 zwischen dem Nationalstrassentrassee und dem Rhein.
Gemäss Artikel 10 der Rohrleitungsverordnung (RLV) unterliegt das Projekt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Bauperimeter befindet sich im Gewässerschutzbereich Au und AO. Dementsprechend wird eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung (Art. 19 Abs. 2 GSchG und 32 Abs. 2 GschV) beantragt. Zudem wird eine Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Waldabstandes (Art. 17 WaG) sowie ein Ausnahmebewilligung für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (Art. 24 RPG) beantragt.
3. Betroffene Stadt
Maienfeld
4. Planauflage
Die öffentliche Auflage des Plangenehmigungsgesuches vom 11. Juni 2026 findet vom 17. August 2026 bis 17. September 2026 statt. In dieser Zeit können die Pläne und weitere Gesuchsunterlagen (inkl. Umweltverträglichkeitsbericht) während der Schalteröffnungszeiten auf der Stadtverwaltung Maienfeld, Balatrain 1 eingesehen werden.
5. Einsprache
Während der Auflagefrist, d.h. bis spätestens am 17. September 2026 kann jeder in seinen Interessen Betroffene mit eingeschriebenem Brief beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 22a Abs. 1 RLG). Wer nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711) Partei ist, kann während der Auflagefrist sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen (Art. 22a Abs. 2 RLG). Die betroffenen Gemeinden haben ihre Interessen ebenfalls mit Einsprache zu wahren (Art. 22a Abs. 3 RLG).
Mit der rechtskräftigen Genehmigung des Projekts ist endgültig über alle Planelemente einschliesslich der enteignungsrechtlichen Einsprachen entschieden (Art. 23 RLG). Soweit eine gütliche Einigung über enteignungsrechtliche Forderungen (z.B. Begehren um Ausdehnung der Enteignung, Enteignungsentschädigungen) nicht möglich ist, wird anschliessend an das Plangenehmigungsverfahren das Einigungs- und Schätzungsverfahren vor der Eidgenössischen Schätzungskommission durchgeführt (Art. 26 Abs. 1 RLG bzw. Art. 34 EntG).
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Publikation_Plangenehmigungsverfahren für Rohrleitungen (PDF, 132 kB) | Download | 0 | Publikation_Plangenehmigungsverfahren für Rohrleitungen |