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Für die amtliche Aufbewahrung von Testamenten, bzw. letztwilligen Verfügungen ist die Stadtverwaltung zuständig. Die Testamente, bzw. letztwilligen Verfügungen müssen auf der Stadtverwaltung abgegeben werden, wofür der Hinterleger eine Empfangsbescheinigung erhält.

Bei Wegzug aus der Stadt Maienfeld muss das Testament, bzw. die letztwillige Verfügung auf der Stadtverwaltung unter Vorlage der Empfangsbescheinigung und ID abgeholt und am neuen Wohnort deponiert werden. 

Nach dem Tode des Testators wird das Testament unverzüglich an das Regionalgericht Landquart, z.Hd. des Regionalgerichtspräsidenten weitergeleitet, welcher dann für die Eröffnung der letztwilligen Verfügung zuständig ist.

Für die Testamentshinterlegung wird dem Testator eine Gebühr von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
 

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