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Seit dem 01.01.2014 sind der Erwerb und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 4 bewilligungspflichtig. Gesuche für den Erwerb sowie das Abbrennen bleiben den Inhabern des eidg. Fachausweis Feuerwerk (FWA/FBW) vorbehalten. Die Gesuche sind bei der Kantonspolizei Graubünden, Fachstelle Waffen, Ringstrasse 2, 7001 Chur einzureichen.
Feuerwerkskörper der Kategorien 1-3 bleiben weiterhin ohne Bewilligungspflicht.

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