Einreichung der Steuererklärungen
Sämtliche Steuererklärungen werden ab der Steuerperiode 2016 nicht mehr auf dem Stadtsteueramt Maienfeld, sondern direkt an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden in Chur an nachfolgende Adresse eingereicht:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Fristverlängerungen
Fristverlängerungsgesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
- online: www.stv.gr.ch
- E-Mail: nadia.good@maienfeld.ch
- Post: Steueramt Maienfeld, Balatrain 1, 7304 Maienfeld
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
- gewünschte Frist
Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.
Rechnungsstellung 2024
- Die provisorischen Steuerrechnungen 2024 für Bund, Kanton und Gemeinde basieren grundsätzlich auf den Faktoren von 2023 und werden im Verlaufe des Monats Januar 2025 verschickt. Nach der definitiven Veranlagung der Steuererklärung 2024 werden die Differenzbeträge nachgefordert oder zurückerstattet.
- Es werden für die Stadt-, Kantons- und Bundessteuern keine provisorischen Rechnungen mit Beträgen unter Fr. 300.00 gestellt.
- Haben sich die Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr 2023 stark verändert, kann beim Stadtsteueramt Maienfeld schriftlich eine Korrektur der Steuerfaktoren beantragt werden. In diesem Fall wird im Verlaufe des Monats Februar 2025 eine neue provisorische Rechnung zugestellt.
Ratenzahlung der Stadtsteuern 2024
Die Stadtsteuern können wie bisher in zwei Raten beglichen werden:
- 1. Rate 28. Februar 2025
- 2. Rate 30. April 2025
- oder Gesamtbetrag bis am 31.03.2025
Weitere Informationen sind auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung (www.stv.gr.ch) zu finden. Für Auskünfte steht Ihnen auch das Stadtsteueramt Maienfeld unter dem E-Mail nadia.good@maienfeld.ch oder der Telefonnummer 081 / 300 45 54 gerne zur Verfügung.
Kontakt
Ausfüllen Steuererklärung
Ausfüllen der Steuererklärung / Wegleitung / zusätzliche Informationen
Für Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen der Steuererklärung können Sie sich an uns oder an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden unter steuererklaerung@stv.gr.ch wenden.
Zusätzliche Informationen, wie Praxisfestlegungen, freiwillige Zuwendungen (Liste der Institutionen) sowie den Download für den "Lohnausweis" usw. erhalten Sie unter Steuerverwaltung Kanton Graubünden
Handänderungssteuer
Grundsätzliches
Beim Wechsel von Grundeigentum auf Gebiet der Stadt ist eine Handänderungssteuer vom Verkehrswert (Kaufpreis) zu entrichten, gleichgültig ob ein Grundbucheintrag erfolgt ist oder nicht. Nähere Informationen zu den Handänderungssteuern finden Sie im Gemeinde- und Kirchensteuergesetz.
Steuersatz
Die Steuer beträgt 2 %.
Steuerbefreiung
Befreit von der Steuer sind u.a. Handänderungen:
- zufolge Erbfolge, Erbteilung, Vermächtnis und Schenkung
- zufolge Abtretung an direkte Nachkommen des Erblassers, dessen Stief- und Pflegekinder und deren Nachkommen
- zufolge entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Eigentum zwischen Eltern und Kindern
- zwischen Ehegatten oder als unmittelbare Folge einer Ehescheidung oder Trennung
- infolge Tausch eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstückes zur Verbesserung der Bewirtschaftung
- infolge Enteignung
Quellensteuer
Das Quellensteuerverfahren erfährt per 01.01.2014 verschiedene Neuerungen. So geht die Erhebung der Quellensteuer per 01.01.2014 von den Gemeinden auf den Kanton über.
Auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden findet man weitere Informationen zu sämtlichen Neuerungen ab 01.01.2014 - so zum elektronischen Lohnmeldeverfahren Quellensteuer (ELM Quellensteuer); zu den neuen Quellensteuertarifen; zu den neuen Abrechnungsperioden; zu den neuen Abrechnungsterminen sowie zur Bezugsprovision.
Steuerberechnung Online
Natürliche Personen
Sie können unter folgendem Link die persönliche Steuerberechnung vornehmen:
Einkommens- und Vermögenssteuern: Berechnung Kanton Graubünden
Sondersteuer auf Kapitalabfindungen: Berechnung Kanton Graubünden
Juristische Personen
Unter folgendem Link können Sie die Steuerbelastung der juristischen Personen im Kanton Graubünden nachsehen: Berechnung Kanton
Steuern
- Einkommens- und Vermögenssteuer
- Liegenschaftssteuer
- Handänderungssteuer
- Grundstückgewinnsteuer
- Nach- und Strafsteuer sowie Ordnungsbussen
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Download |
---|
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Steueramt | 081 300 45 54 | nadia.good@maienfeld.ch |